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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nachstehend finden Sie die AGB von Carr-Racing. Mit der Annahme des Angebots erklären Sie sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Bei Unklarheiten oder Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen!

§ 1   Vertragspartner und Geltungsbereich

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Lars Kuhnen unter der Firmierung Carr-Racing (nachfolgend nur noch Carr-Racing genannt) und den Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt). Angebote, Leistungen und Rechnungsstellung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen von Carr-Racing. Von diesen Bedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und Zustimmung beider Vertragspartner. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr in Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Individuelle Absprachen und Vereinbarungen gehen diesen AGB in jedem Falle vor und bedürfen der Schriftform.

§ 2   Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote von Carr-Racing sind unverbindlich. Verträge zwischen Carr-Racing und ihren Vertragspartnern entstehen durch die Annahme eines schriftlichen Angebotes oder eines schriftlichen Vertrages und richten sich ausschließlich nach deren Inhalt und diesen AGB. Der Kunde erkennt mit der Auftragserteilung die AGB sowie die Zahlungsbedingungen an. Ein Auftrag kommt auch zustande, wenn das Angebot durch Carr-Racing schriftlich bestätigt wird.

§ 3   Lieferung der Carrerabahn und des Mietequipments

Der Transport erfolgt durch Carr-Racing. Carr-Racing kann den Transport nach eigener Wahl selbst oder durch Dritte durchführen und dem Kunden hierfür die anfallenden Transportkosten in Rechnung stellen.
Bei Anlieferung sind die Anfahrts- und Durchfahrtswege zum Auf- und Abbauort und auf dem Veranstaltungsgelände frei und sauber zu halten. Zudem müssen Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort zur Verfügung stehen.
Für verspäteten Transport auf Grund höherer Gewalt, haftet Carr-Racing nicht.

§ 4   Betrieb der Rennbahn

Der Auf- und Abbau der Carrerabahn und des gemieteten Equipments erfolgt durch Carr-Racing, ebenso wie die Betreuung der Rennbahn während der vereinbarten Veranstaltungszeit. Einsatzzeit und Betreuungszeiten der Autorennbahnen werden im Angebot/Vertrag festgelegt. Der Veranstaltungsort muss vor und nach der vereinbarten Einsatzzeit für das Firmenfahrzeug zum Auf und Abbau frei zugängig sein. Parkmöglichkeiten für das Firmenfahrzeug müssen in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort zur Verfügung stehen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen mit nur einem Carr-Racing Mitarbeiter ist für die Entladung und Beladung sowie für den Auf- und Abbau kurzzeitig eine Hilfskraft seitens des Kunden zur Verfügung zu stellen.

§ 5   Betriebsvoraussetzungen

Sofern nicht anders im Vertrag festgehalten, wird eine stabile, ebene Fläche für den Aufbau der Carrerabahn benötigt. Unebene Flächen bedürfen der vorherigen Absprache mit Carr-Racing, damit entsprechende Unterkonstruktionen zum Einsatz kommen können. Es wird ein Stromanschluss (230 V / 16 A) in maximal 10 m Entfernung benötigt. Stromanschlüsse in weiterer Entfernung bedürfen der vorherigen Absprache. Die Carrera Rennbahnen von Carr-Racing werden nur an Veranstaltungsorten eingesetzt, die Schutz vor Feuchtigkeit und Nässe bieten (Indoor & Outdoor). Kann dies nicht gewährleistet werden, wird bei widrigen Witterungsverhältnissen der Betrieb der Rennbahn eingestellt. Kosten werden hierfür nicht erstattet.

§ 6   Versicherung und Haftung

Carr-Racing haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Carr-Racing haftet innerhalb des gesetzlichen Rahmens, weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus entstehenden Folge- und Ausfallkosten in vollem Umfang. Gleiches gilt für Unfälle, die im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen. Auch bei Betrieb der Bahn durch Carr-Racing bleibt der Kunde der rechtlich verantwortliche Veranstalter und Mieter des Materials.

§ 7   Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Carr-Racing jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertrages verpflichtet den Vertragspartner jedoch zur Zahlung der vereinbarten Leistungen bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:

• Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages zzgl. Branding und Sonderkosten
• Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 80 % des vereinbarten Gesamtbetrages zzgl. Branding und Sonderkosten

Sollte der stornierte Auftrag jedoch anderweitig mit den vereinbarten Leistungen stattfinden, stellen wir Ihnen dafür keine erneuten Kosten in Rechnung. Die Stornierung bedarf der Schriftform.

§ 8   Zahlung

Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % der Gesamtsumme zzgl. Branding und Sonderkosten nach Eingang der Auftragsbestätigung sofort fällig. Die Restsumme ist spätestens 10 Tage nach Veranstaltung vollständig zu bezahlen.
Im Falle nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Kunde mindestens die Fälligkeitszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 9   Mängel und Gebrauchsüberlassung

Bei den von Carr-Racing vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch aufwendige und dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern.
Der Kunde ist bei Überlassung verpflichtet die Vermietgegenstände auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen und etwaige Mängel oder Unvollständigkeiten sofort bei Carr-Racing anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Untersuchung, so gelten die Artikel als mangelfrei/genehmigt. War der Mangel bei der Untersuchung nicht sofort erkennbar, hat der Kunde auch dies unverzüglich bei Carr-Racing anzuzeigen. Ansonsten gelten auch danach die Artikel als genehmigt und mängelfrei.
Bei Einschränkung der Tauglichkeit des vertraglichen Gebrauchs gilt nach § 536 Abs. 1 BGB nur eine Wertminderung in angemessener Höhe nicht aber die komplette Erstattung des Preises.
Bei Nichtverwendung funktionierender Vermietgegenstände hat der Kunde nicht das Recht auf Wertminderung, da der Artikel als vermietet gilt.

§ 10   Kundenpflichten während der Miet- und Veranstaltungszeit

Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass seine Gäste diese auch pfleglich behandeln.
Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich von fachkundigen Personen und nur im Rahmen der technischen Bestimmungen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal von Carr-Racing angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen.
Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall, Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat der Kunde einzustehen.
Der Kunde ist dazu verpflichtet das Vermietmaterial gegen Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen zu schützen. Kommt es dennoch zu einen der drei genannten Fälle kommen, hat der Kunde die anfallenden Wiederbeschaffungskosten oder Reparaturkosten zu tragen.

§ 11   Allgemeine Bestimmungen

Sind Anmeldungen für die Veranstaltung erforderlich oder Genehmigungen bei öffentlichen Stellen einzuholen (z.B. Ordnungsamt, GEMA, …), so liegt dies in der Verantwortung des Vertragspartners. Carr-Racing ist es gestattet, Fotos während der Veranstaltung zu machen und diese zusammen mit dem Namen des Auftraggebers zu Referenzzwecken zu verwenden.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

Gerichtsstand ist Schwelm, Deutschland.
Es gelten die aktuellen AGB: Stand Dezember 2023